Auch bei Islamismusverdacht muss der Rechtsstaat gelten
Soll man gegen radikale religiöse Strömungen auftreten? Ja, unbedingt. Doch mit schwammigen und pauschalen Vorwürfen wird man dabei scheitern.
Soll man gegen radikale religiöse Strömungen auftreten? Ja, unbedingt. Doch mit schwammigen und pauschalen Vorwürfen wird man dabei scheitern.
Große Töne, wenige Taten: Unter diesem Generalverdacht steht die Politik bei vielen kritischen Zeitgenossen. Es gibt dafür sogar einen eigenen Fachbegriff: “Symbolpolitik” ist, wann immer die Inszenierung politischen Handelns im Vordergrund steht, die Ursachen eines Missstands aber unberührt bleiben. Wer nicht will oder kann, tut so, als könnte und wollte er.
Mitunter will die Politik aber auch handeln und das dann auch groß inszenieren. Das ist per se nicht verwerflich, weil es in einer massenmedial verfassten (und getriebenen) Demokratie zur professionellen Politik gehört. Umso wichtiger ist, dass dabei nichts schiefgeht.
Tut es aber immer wieder. Zum wiederholten Mal hat jetzt der Instanzenweg entschieden, dass das Vorgehen gegen tatsächlich oder vermeintlich islamistische Vereine und Personen rechtswidrig war. Im konkreten Fall geht es um Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft, die unter dem Decknamen “Luxor” im vergangenen November nach dem blutigen Anschlag in Wien durchgeführt wurden.
Die Tat war ein Schock für das Land, solche Bilder von kaltblütigen Morden kannte Österreich bis dahin nur aus anderen Staaten. Dass der Staat in diesem Moment Entschlossenheit beweisen wollte, ja musste, liegt auf der Hand; zumal schnell öffentlich wurde, dass die Behörden den späteren Täter bereits im Visier gehabt hatten, aber ein rechtzeitiger Zugriff wegen Schlamperei unterblieben war. Auch deshalb wollten die Behörden Stärke demonstrieren. Doch nun gab das Oberlandesgericht Graz allen neun Beschwerdeführern (weitere sind anhängig) Recht und erklärte die Hausdurchsuchungen für rechtswidrig, weil die Verdachtslage dafür nicht ausgereicht habe. Eine solche Zurückweisung durch den Rechtsstaat darf den Ermittlern nicht zu oft passieren.
Ein Staat, der von seinen eigenen Richtern zurückgepfiffen wird (obwohl es auch einen Richter bei Hausdurchsuchungen benötigt), gewinnt in den Augen derer, die ihn herausfordern wollen, nicht gerade in Ansehen und Respekt. Zumal es nicht das erste Mal ist: Schon 2018 wollte die damals türkis-blaue Regierung einige unter Extremismusverdacht stehende Moscheen schließen und scheiterte vor den Gerichten. Ähnlich folgenlos blieben großspurige Ankündigungen, rechtsextreme Vereinigungen wie die Identitären zu verbieten.
Der liberale Staat darf, wenn er von seinen Feinden ernstgenommen und gefürchtet werden will, den Mund bei Ankündigungen wie Aktionismus nicht zu voll nehmen. Ansonsten büßt er Stück für Stück an Glaubwürdigkeit ein.
Situācija uz Baltkrievijas un Lietuvas robežas jau kopš aprīļa ir būtiski pasliktinājusies, bet pēdējās nedēļās kļuvusi absolūti nenormāla. Ik dienas vairāk nekā simts nelegālo robežpārkāpēju šķērso abu valstu robežu ar acīmredzamu Baltkrievijas varas struktūru svētību. Tiešo lidmašīnu reisu skaits maršrutā Bagdāde–Minska palielinājies no diviem reisiem nedēļā uz četriem. Ir pamatotas aizdomas, ka šie “bēgļi” organizēti tiek nogādāti vietās, kur notiek nelegālā robežas šķērsošana.
Ne perversmo, ne: įstatymo numatyta tvarka, Seimo pavedimu, paskirti kariškių Vyriausybę, išleidus dabartinį kabinetą apmokamų atostogų (jei nori savanoriauti, žinoma, gali padėti, nebent jie būtų iš Laisvės partijos – tuos į Nidą bent dešimčiai dienų ir kiekvienam po kebabą).
Nes Lietuvoje yra karo metas. Pats tikriausias karo metas.
Despite the crackdown the group has faced from Hay’at Tahrir al-Sham in the region of Idlib and its environs, the al-Qa’ida-loyalist group Hurras al-Din is still trying to show itself as a force of relevance that continues the jihad in Syria. At the beginning of this year the group claimed an operation targeting the Russian presence in Raqqa province.
In early June, jihadist militants in Burkina Faso raided homes and the local market in Solhan, a village close to the border with Niger. By sunrise, they had killed at least 160 civilians in what local officials said was the country’s worst terrorist attack in years.
L’ONG française ne pouvait plus y travailler légalement. Au grand dam des populations en souffrance.
La région du nord-ouest anglophone du Cameroun est le théâtre d’une crise sécuritaire depuis quatre ans. L’ONG française y est suspendue par les autorités depuis huit mois, officiellement jusqu’à ce que son cadre de collaboration avec le gouvernement soit revu.
La mission des Nations unies en Centrafrique (Minusca) a reçu mardi le renfort de 300 Casques bleus rwandais pour sécuriser l’axe de ravitaillement vital reliant la capitale Bangui au Cameroun, a-t-elle indiqué dans un tweet.
Ce déploiement de troupes intervient dans le cadre d’une résolution du Conseil de sécurité des Nations unies du 12 mars prévoyant d’augmenter progressivement d’environ 3.000 Casques bleus les effectifs de la Minusca.
After nearly eight months of suspension by the Cameroonian authorities, medical humanitarian organisation Médecins Sans Frontières/Doctors Without Borders (MSF) has been forced to withdraw its teams from the North-West region, an area badly affected by years of armed violence between security forces and armed separatist groups.
Le 25 juillet 2021, le président Kaïs Saied s’est emparé de l’Article 80 de la Constitution pour déclarer l’état d’exception. Si elle est saisie, la Cour constitutionnelle est alors la seule à pouvoir statuer sur le maintien ou non d’une telle situation. Mais cet organe, prévu pour arbitrer les conflits institutionnels, n’a jamais vu le jour.